Nicht verpassen: Seit dem 23. Mai ersetzt der so genannte Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein. Hierdurch wurde bislang die Qualifikation als Berufskraftfahrer in einem deutschen Führerschein dokumentiert. Dieses Vorgehen hat bei grenznahem Fahrpersonal zu Problemen geführt. Der FQN ist eine Karte, die von Größe und Form mit dem Führerschein vergleichbar ist.
Probleme für grenznahes Fahrpersonal lösen
Kraftfahrer mit Wohnsitz im Ausland und nichtdeutschem Führerschein konnten bislang den deutschen Qualifikationsnachweis nicht in ihr Fahrberechtigungsdokument eintragen lassen. Dadurch gab es Schwierigkeiten, wenn sie in ihrem Beschäftigungsland Deutschland eine Weiterbildung absolvieren wollten. Deswegen hat Deutschland zum 23. Mai den FQN eingeführt. Außerdem soll die Zahl der Qualifikationsnachweise in der EU reduziert werden.
Rechtzeitig beantragen
Das Fahrpersonal muss den Fahrerqualifizierungsnachweis bei der vom Landesrecht zuständigen Behörde beantragen, der Fahrerlaubnisbehörde. Die Führerscheinstellen betonen, dass die Lieferfrist eines FQN bei Direktversand an den Antragsteller mindestens zehn Arbeitstage beträgt. Entsprechende Anträge seien daher frühzeitig vor Fristablauf zu stellen. Auch die Zustellung in ein EU-Land ist möglich. Über die Kosten der Ausstellung entscheiden die Bundesländer.
Künftig mit Führerschein und Fahrerkarte mitführen
Wichtig ist, dass Kraftfahrer den FQN künftig immer mit Führerschein und Fahrerkarte mitführen müssen. Ein Führerschein mit eingetragenen Klassen C und D genügt nicht mehr. Wurde die Schlüsselzahl „95“ vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht im Dezember 2020 in den Führerschein eingetragen, so bleibt das Dokument bis zum Ablaufdatum gültig. Ein Umtausch ist dann nicht nötig.